Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Tagung ist verbindlich und nicht übertragbar. Eine Anmeldung unter dem Vorbehalt, an einem bestimmten Vortrag, Workshop oder an einem Rahmenprogrammpunkt teilnehmen zu können, ist nicht zulässig.

Käufer:innen der Teilnahmeberechtigung, die nicht selbst Teilnehmer:innen sind (wenn die Teilnahmeberechtigung also nicht ausschließlich für sich selbst erworben oder bestellt wird), stehen dafür ein, dass Teilnehmer:innen, die von ihnen die Teilnahmeberechtigung erhalten, Kenntnis von diesen AGB erhalten und sie akzeptieren.

Zahlung der Tagung

Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist sofort zahlbar per Online-Bezahlsystem (Kreditkarte und PayPal) oder nach Erhalt der Rechnung.

  • Der Einlass zur Tagung bzw. die Online-Teilnahme ist nur nach erfolgter Zahlung möglich.
  • Können Teilnehmer:innen nicht sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vor Beginn der Tagung beglichen ist, muss dieser direkt vor Ort oder bei einer Online-Teilnahme online beglichen werden. Oder es muss der Nachweis an accounting.tcworld(at)tekom.de erbracht werden, dass der Rechnungsbetrag angewiesen wurde.
  • Bei einer Nichtteilnahme behält der Veranstalter den Zahlungsanspruch, soweit sich aus diesen AGB oder aus gesetzlichen Gründen nichts anderes ergibt.
  • Zahlung auf Rechnung ist bis 2 Wochen vor Tagungsbeginn möglich.

Frühbucherrabatt

Erfolgt der Zahlungseingang für den Frühbucherrabatt nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsstellung, wird der Differenzbetrag zum Normalpreis nachberechnet. Ist eine Nachberechnung erfolgt, ist die Teilnahme nur nach Begleichung des Normalpreises möglich.

Stornierung und Krankheit

Teilnehmer:innen können ihre Teilnahme nach den folgenden Bestimmungen stornieren:

  • Eine Stornierung bis vier Wochen vor Tagungsbeginn erfolgt kostenlos. Bei späteren Stornierungen, egal aus welchem Grunde, erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 90,00 Euro. Erfolgt die Stornierung nach dem 7. November 2023 oder während der Tagung, wird die volle Teilnahmegebühr fällig, bzw. die bereits gezahlte Gebühr nicht zurückerstattet.

  • Bei Nichterscheinen ohne Stornierung oder wegen eines hier geregelten oder eines gesetzlichen Grundes werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.

  • Im Krankheitsfall kann das Ticket unter Nachweis von Krankheit kostenlos storniert werden. Hierzu muss unverzüglich durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Krankheit nachgewiesen werden, andernfalls gelten die vorstehenden Stornierungsbedingungen. Der Nachweis muss an accounting.tcworld(at)tekom.de erbracht werden.

Nehmen Teilnehmer:innen, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, ihr Recht auf den gesetzlichen Widerruf in Anspruch, gehen die Bestimmungen für den Widerruf und seine Rechtsfolgen vor.

Zahlung der tekom Messe

Die Anmeldung zur Messe ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist sofort zahlbar per Online-Bezahlsystem oder nach Erhalt der Rechnung. Der Einlass zur Messe ist nur nach erfolgter Zahlung möglich. Das Messeticket ist nicht stornierbar und übertragbar.

Ablauf

Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile der Tagung ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile der Tagung verändert werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und den Teilnehmer:innen nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.

Der Veranstalter schuldet, soweit Aufführungen, Vorträge, Referate usw. der Vertragsgegenstand sind, eine ordnungsgemäße Auswahl von Aufführenden, Referenten und Sprechern (Mitwirkende), ist aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Aussagen.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf bestimmte Mitwirkende, soweit dieser nicht ausdrücklich als einziger oder wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart ist.

Die Veranstaltungssprache ist Deutsch und Englisch, sofern nicht anders angegeben.

Bild- / Tonaufnahmen, Urheberrechte

Ton  - und Videoaufnahmen sowie Fotografieren sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der tcworld-Geschäftsführung. Wir weisen darauf hin, dass die tcworld GmbH als Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung zum Zweck der Dokumentation oder der Eigenveröffentlichung anfertigt. Hier verweisen wir auf die Datenschutzinformationen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden; Sie können diese auch bei uns zur Einsicht anfordern.
Wenden Sie sich bitte umgehend an den Fotografen oder Kameramann, wenn Sie mit Foto- und Filmaufnahmen von sich nicht einverstanden sind.
Etwaige Präsentations- und Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zu reinen Privatzwecken vervielfältigt werden. Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand sind Stuttgart.

Platzreservierung

Die Platzreservierung bei Workshops

Die Workshops finden ausschließlich vor Ort statt und es steht eine begrenzte Anzahl von Plätzen  zur Verfügung. Um an einem Workshop teilnehmen zu können, muss vorab ein Platz reserviert werden. Ohne Platzreservierung kann eine Teilnahme nicht gewährleistet werden. Die Reservierung erfolgt in ‚mein Tagungstool‘.

Verfall von Platzreservierungen aufgrund nicht bezahlter Tagungsteilnahme

Für die Sessions sind nur begrenzt Plätze vorhanden. Wenn am Morgen des jeweiligen Veranstaltungstags bis 07:00 Uhr keine Zahlung oder Nachweisführung erfolgt ist, verfällt der Anspruch der Teilnehmer:innen auf die für diesen Tag getätigten Platzreservierungen.

Online-Tagung

Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten für ‚mein Tagungstool‘ an andere Personen weiterzugeben. Die Zugangsdaten gelten pro Person; es ist nicht gestattet, weitere Personen ohne Zugangsdaten zuhören und/oder zuschauen zu lassen.

Die Aufnahme bzw. der Mitschnitt oder teilweise Mitschnitt und Screenshots von Fachvorträgen, Tutorials oder anderen Online-Veranstaltungen sind nicht gestattet. Auch die Vorführung von Fachvorträgen, Tutorials oder anderen Online-Veranstaltungen ist weder öffentlich noch nicht-öffentlich gestattet.
Die Aufzeichnungen werden nach der Tagung drei Monate lang abrufbar sein.

Teilnahme an Sessions im Rahmen der Tagung

Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer sich rechtzeitig (10 Minuten vor Beginn der Einzelveranstaltung) in ‚mein Tagungstool‘ einloggen. Die Einwahllinks für reservierte Einzelveranstaltungen und noch verfügbare Sessions werden ca. 30 Minuten vor Beginn sichtbar.

Technische Voraussetzungen und Systemanforderungen

Teilnehmer, die die Audiofunktionen unter Verwendung von VoIP verwenden möchten, benötigen eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und Lautsprecher. Ein USB-Headset wird empfohlen. Informationen zu den Systemanforderungen gibt es hier. Ein Systemcheck kann hier durchgeführt werden.

Sie können die Desktop-Anwendung des Konferenzdienstanbieters herunterladen oder eine temporäre Anwendung für die Teilnahme verwenden. Informationen zum Troubleshooting erhalten Sie hier.

Es obliegt dem Teilnehmer sicher zu stellen, dass er eine ausreichende Internetverbindung hat und er die technischen Voraussetzungen sowie Systemanforderungen erfüllt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn er an der Teilnahme gehindert ist, weil er keine ausreichende Internetverbindung hat oder nicht über die technischen Voraussetzungen oder Systemanforderungen verfügt oder einzelne Anwendungen z.B. vom Arbeitgeber geblockt sind.

Teilnahmeregeln während der Sessions

Je nach Format (z.B. Fachvortrag) sind die Teilnehmer:innen automatisch auf stumm geschaltet und hören standardmäßig über das Lautsprechersystem des genutzten Geräts mit. Für eine alternative Einwahl über das Telefon sind im Audiobereich unter "Telefonanruf" Einwahlinformationen angezeigt. Es besteht die Möglichkeit, den Referent:innen Fragen zu stellen, indem Fragen in das Fragenfenster des Bedienfelds eingegeben werden. Wir bitten um Verständnis, dass es je nach Teilnehmerzahl den Referent:innen vielleicht nicht möglich sein wird, alle Fragen zu beantworten. Die Auswahl der zu beantwortenden Fragen obliegt den Referent:innen.

Nach den Sessions gibt es Networking-Möglichkeiten.

Tagungsplattform und Networking

Auf der Tagungsplattform können die Teilnehmer:innen folgendes machen:

  • Eine Programmübersicht sehen
  • Sich mit anderen Teilnehmer:innen und Aussteller vernetzen
  • Die Showrooms der Aussteller besuchen
  • Ausstellerpräsentationen anschauen
  • An Chats und Diskussionsgruppen teilnehmen
  • Ausstellerprofile anschauen
  • Termine mit Ausstellern buchen

Teilnahmebedingungen für Technology Day

Zusammen mit der Anmeldung erteilen Sie die Einwilligung, dass wir Ihren Namen und Ihre Email-Adresse an diejenigen Referenten weitergeben dürfen, an deren Vorträgen Sie auch teilnehmen, und dass diese Referenten Ihnen Werbung per E-Mail übermitteln dürfen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Alle Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Verhaltensregeln der tekom-Tagungen 

Wir wünschen uns für alle Teilnehmer:innen ein positives Tagungserlebnis und möchten, dass sich alle auf den tekom-Tagungen wohlfühlen. Deshalb haben wir diese Verhaltensregeln aufgestellt.

Für wen und wann gelten die Verhaltensregeln?

Die Verhaltensregeln gelten für alle Tagungsteilnehmer:innen, Referent:innen, Aussteller, Mitarbeiter:innen der tekom und der tcworld GmbH, Gäste und Helfer:innen, die vor Ort und online an den tekom-Tagungen teilnehmen.
Sie gelten unabhängig davon, ob es sich um Veranstaltungen, Chats, Termine mit Ausstellern oder sonstige Kontaktaufnahmen im Rahmen der tekom-Tagungen handelt.

Dos:

  • Verhalten Sie sich freundlich und respektvoll.
  • Verhalten Sie sich höflich und tolerant.
  • Nutzen Sie die zahlreichen Chats nach den Veranstaltungen und auf der Tagungsplattform, um in Kontakt mit anderen Teilnehmer:innen zu kommen.
  • Networking ist ausdrücklich erwünscht.

Don’ts

Es ist nicht gestattet,

  • sich gegenüber anderen beleidigend, herabwürdigend, diskriminierend, sexistisch, aggressiv oder störend zu verhalten.
  • Extremistische, diskriminierende, beleidigende, propagandistische, politische, volksverhetzende, pornografische, gegen die guten Sitten oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte einzustellen oder zu zeigen.
  • Inhalte einzustellen oder zu zeigen, durch die Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht sowie Marken-, Namens-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- sowie Bild- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
  • Inhalte einzustellen oder zu zeigen, mit denen für politische Parteien oder Weltanschauungen geworben wird.
  • Inhalte einzustellen oder zu zeigen, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
  • außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche für Produkte oder Dienstleistungen zu werben.
  • Links auf andere Telemedien zu setzen oder zu verbreiten, die rechtswidrige Informationen enthalten.

Was passiert, wenn Verhaltensregeln verletzt werden?

Bitte berichten Sie uns umgehend unter kundenservice@tekom.de, wenn die o.g. Verhaltensregeln von anderen verletzt worden sind. Nur so können wir Maßnahmen ergreifen.

Bitte melden Sie uns:

  • Wann und wo hat sich der Vorfall ereignet?
  • Name / Beschreibung der beteiligten Personen?
  • Was ist genau passiert?
  • Dauert der Verstoß gerade noch an?
  • Bei Bedarf weitere hilfreiche Informationen.

Sie dürfen uns auch Vorfälle melden, bei denen Sie nicht sicher sind, ob die Verhaltensregeln verletzt worden sind. Wir werden Ihre persönlichen Daten in jedem Fall vertraulich behandeln.

Mögliche Maßnahmen bei Verletzung der Verhaltensregeln:

  • Persönliche Ermahnung, das Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  • Öffentliche Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen.
  • Aufforderung, sich zu entschuldigen.
  • Aufforderung, den Kontakt zu einer sich belästigt fühlenden Person zu unterlassen.
  • Entfernen von rechtswidrigen, beleidigenden oder anderweitigen Verletzungen hervorrufenden Inhalten.
  • Ausschluss von Personen, die die Verhaltensregeln nicht respektieren von einzelnen Bereichen oder der gesamten tekom-Jahrestagung (ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühren).

Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand sind Stuttgart.

Werbung und Akquise

Wir freuen uns über die rege Teilnahme von Ausstellern. Die Vor-Ort-Tagung sowie die Tagungsplattform bieten die perfekte Ebene, um neue Kontakte zu knüpfen und Tools vorzustellen.

Wie immer gilt, dass Sessions wie Fachvorträge, Workshops, Tutorials und Meetups werbefrei sein müssen. Dies gilt auch für die sich an die Sessions anschließenden Chats.

Abweichende Teilnahmebedingungen für die Vor-Ort-Teilnahme an den tekom-Tagungen

  • Die Teilnehmerzahl für die tekom-Tagungen ist begrenzt.
  • Für die Teilnahme an der Vor-Ort-Veranstaltung gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie etwaige hoheitliche Auflagen und das Hygienekonzept des Betreibers der Versammlungsstätte. Können Teilnehmer:innen die geltenden Vorgaben nicht einhalten, können sie auf eine Online-Teilnahme wechseln.
  • Ausgewählte Beiträge der Veranstaltung (einschließlich der Teilnehmer:innen und Referent:innen) werden aufgezeichnet und über die Tagungsplattform übertragen. Die Aufzeichnung wird für weitere drei Monate für die Tagungsteilnehmer:innen über ‚mein Tagungstool‘ abrufbar sein. Mit der Anmeldung zu dieser Vor-Ort-Veranstaltung erklären Sie sich hiermit einverstanden.

Verlegung, Transformation

Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. um den Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt zu vermeiden) auf einen anderen Termin, gelten die Geschäftsbedingungen für diesen neuen Termin fort. Er kann die Verlegung davon abhängig machen, dass eine ausreichend e Anzahl von Teilnehmer:innen nicht vom Vertrag zurücktreten; hierfür kann der Veranstalter allen Teilnehmer:innen eine Frist zur Zusage für die Teilnahme am neuen Ort bzw. Termin setzen. Bei einer Verlegung können die Teilnehmer:innen vom Vertrag zurücktreten, sie erhalten bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück.

Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den Veranstalter bestehen nicht. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits den neuen Termin als Alternative konkret benannt hat.

Entsprechendes gilt, wenn die Präsenz-Form der Tagung oder Teile davon aus einem wichtigen Grund ganz oder teilweise online durchgeführt werden. Bei einem Wechsel von Präsenz-Teilnahme zu einer Online-Teilnahme ist der Veranstalter verpflichtet, soweit möglich und zumutbar die Teilnehmergebühren angemessen anzupassen und etwaige Überzahlungen anteilig zu erstatten; zum Nachweis der Angemessenheit genügt eine Bestätigung eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfers.

Höhere Gewalt, Nichtdurchführung der Tagung

Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch der Tagung oder einer Unterbrechung des Vertrags oder der Tagung oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Dies gilt auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 BGB gegeben ist.

In diesen vorstehenden Fällen sind erfolgte Leistungen rückabzuwickeln nach § 346 BGB, der Anspruch auf die vertraglichen Leistungen entfällt. Schadenersatzansprüche und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.

Führt höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Veranstaltung in Präsenz-Form, ist eine Online-Übertragung der Veranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar ist. Der Veranstalter kann sich auf die vorstehende Regelung berufen, wenn die Tagung aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht durchführbar oder die Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.

Sonstiges

Sind Teilnehmer:innen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen , gilt: Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Veranstalters. Er ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand am Geschäftssitz des/der jeweiligen Teilnehmer:in zu wählen.


Stand: 07.07.2023